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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den RUDLOFF GmbH - Online-Shop sowie für das Warengeschäft der RUDLOFF GmbH – Tierfutter (s.u.)

1. Geltungsbereich
a) Für alle Rechtsgeschäfte - Angebote, Lieferungen und Verträge – der RUDLOFF GmbH mit Verbrauchern (gem. §13 BGB) im Rahmen des Fernabsatzes mittels des RUDLOFF Online-Shops (Domain: http://www.rudloff.de), auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB) maßgebend.
b) Die Bedingungen werden vom Vertragspartner spätestens mit Vollzug des Bestellvorganges anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die RUDLOFF GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn sie auf ein Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
c) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die RUDLOFF GmbH bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die RUDLOFF GmbH absenden.


2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
a) Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache mit der
RUDLOFF GmbH
Sereetzer Feld 8
23611 Sereetz
geschlossen.
b) Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop gibt die RUDLOFF GmbH ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Der Vertragspartner kann dieses Angebot auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber der RUDLOFF GmbH annehmen.
c) Die RUDLOFF GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt, d.h. der angehende Vertragspartner ist nicht länger an das Angebot gebunden.
d) Die Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, technische Daten usw.) sowie der Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
e) Der Vertragstext wird gespeichert und per E-Mail zusammen mit den Bestelldaten und den AGB in Textform an den Vertragspartner versendet. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.


3. Beschaffenheitsvereinbarung Saatgut; gentechnische Einträge
a) Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes:
1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
2. In Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie. Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – Sorten, die nicht den Regulierungsanforderungen des Gentechnikrechts1 unterliegen.
b) Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins regulierungsbedürftiger gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei ist von jeglichen GVO Spuren.
c) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Der Verkäufer liefert Saatgut zur Erzeugung von Pflanzen. Das gelieferte Saatgut ist weder im verarbeiteten noch im unverarbeiteten Zustand zum menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Aus dem gelieferten Saatgut erwachsende Pflanzen dürfen nur nach vollständiger Trennung vom als Saatgut gelieferten Samenkörper als Lebens- und/oder Futtermittel verwendet werden. Insbesondere darf das gelieferte Saatgut nicht zur Erzeugung von Keimsprossen verwendet werden, bei denen Spross und Samen als Einheit verzehrt werden. Die RUDLOFF GmbH haftet nicht für saatgutrechtlich nicht relevante Stoffe und/ oder Mikroorganismen, die sich auf oder in den gelieferten Saatgutkörnern befinden, es sei denn eine gezielte Behandlung des Saatguts mit Mikroorganismen und/oder Mikronährstoffen ist gesondert vereinbart worden.


4. Behandlung des Saatguts
a) Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder einer anderen chemischen, besonderen physikalischen oder in ihrer Wirkung vergleichbaren Behandlung unterzogen wird, ist in entsprechend behandelter Form zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Will der Vertragspartner sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten – erstmaligen oder zusätzlichen – Beizung oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an der gelieferten Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der durch ihn oder den Dritten durchgeführten – erstmaligen oder zusätzlichen – Beizung oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß Ziffer 9 Absatz g) in Betracht.


5. Beschaffenheitsvereinbarung Futtermittel
a) Abweichungen von den bestellten Mengen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen (±5 %) behält sich die RUDLOFF GmbH vor. Maßgebend ist das von der GmbH festgestellte Gewicht.
b) Die Waren werden in handelsüblicher, gesunder und unverdorbener Qualität geliefert. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße und Mischungsverhältnisse) mit Ausnahme der gemäß Futtermittelgesetz vorgeschriebenen Werte, sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
c) Die RUDLOFF GmbH ist berechtigt, auch ohne Anzeige an den Käufer die Zusammensetzung der Waren zu ändern, soweit die Änderung für den Käufer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass die wertbestimmenden Faktoren der Waren unberührt bleiben.
d) Beratungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren gibt die RUDLOFF GmbH nach bestem Wissen aufgrund von Kenntnissen und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte im Zusammenhang mit jeder einzelnen Lieferung sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von unverzüglich durchzuführenden eigenen Kontrollen, Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Vertragspartner verantwortlich.


6. Preise und Zahlung
a) Preisfestsetzung: Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die RUDLOFF GmbH berechtigt den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise in Euro und inkl. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ab Werk.
b) Versandkosten sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gesondert zu zahlen. Eine Listung der Versandkosten finden Sie in den Zahlungs- und Versandbedingungen.
c) Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Vertragspartner an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden oder an Kreditinstitute zu zahlen sein. Dem Vertragspartner wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den jeweiligen Einrichtungen oder Behörden zu erfragen.
d) Der Vertragspartner kann folgende Zahlungsarten auswählen, die im Online-Shop zur Verfügung stehen:
Vorkasse: Bei Vorkasse per Banküberweisung ist die Zahlung, wenn nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
Paypal: Bei der Zahlung per "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg. Hierfür gelten die Nutzungsbedingungen von Paypal. Diese sind unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbar.
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
Barzahlung bei Abholung: Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.


7. Lieferbedingungen
a) Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Von der RUDLOFF GmbH in Aussicht gestellte Fristen für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Lieferbare Waren werden spätestens innerhalb von 2-5 Werktagen nach Vertragsschluss ab Lager in den Versand gegeben oder zur Abholung bereitgestellt. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
b) Die Lieferung von Waren auf dem Versandweg erfolgt an die vom Vertragspartner angegebene Lieferanschrift mit von der GmbH ausgewählten Transportunternehmen. Abweichend hiervon ist bei der Zahlung per PayPal die vom Vertragspartner zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
c) Entstehen dem Verkäufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten oder anderer Umstände die zur Unmöglichkeit der Zustellung führen, zusätzliche Kosten, so sind diese von dem Vertragspartner zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe oder Unmöglichkeit nicht zu vertreten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragspartner vorübergehend an der Annahme der Leistung verhindert war, es sei denn, der Verkäufer hat ihm die Leistung vorher angemessen angekündigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kosten der Versendung, wenn der Vertragspartner sein Widerrufsrecht wirksam ausgeübt hat. Hier verbleibt es bei der gesetzlichen oder der durch den Verkäufer getroffenen Regelung.
d) Die RUDLOFF GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
- die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
e) Der Gefahrübergang erfolgt grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Vertragspartnern oder eine empfangsberechtigte Person. Abweichend hiervon erfolgt der Gefahrübergang auch bei Verbrauchern bereits, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Vertragspartner den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung selbst beauftragt und der Verkäufer dem Vertragspartner diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
f) Die RUDLOFF GmbH behält sich vor, die Ware im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht oder, sofern es den Vertragspartnern mit entsprechender Begründung zumutbar ist, auch nur teilweise, zu liefern (Vorbehalt der Selbstbelieferung). In beiden Fällen werden die Vertragspartner unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht, und dass eine bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich erstattet wird. Der Vorbehalt der Selbstbelieferung gilt nur für den Fall, dass ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten ist bzw. unverschuldet war. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben dadurch unberührt.
g) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei RUDLOFF GmbH, Sereetzer Feld 8, Sereetz, Deutschland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr.
h) Die RUDLOFF GmbH liefert nicht an Packstationen.


8. Widerrufsrecht
a) Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
b) Für das Widerrufsrecht gilt die Widerrufsbelehrung des Verkäufers, die hier eingesehen werden kann.
c) Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen, steht kein Widerrufsrecht zu.


9. Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.


10. Mängelhaftung
Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
a) Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8. Absatz b) und c) in einem Jahr ab Gefahrübergang.
b) Grundlage der Mängelgewährleistung und -haftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten dabei insbesondere alle Produktbeschreibungen und dabei auch angegebene Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Sollten keine ausdrücklichen Vereinbarungen zu einem MHD getroffen worden sein, gilt ein für die Ware übliches MHD als vereinbart. D.h., dass nach Ablauf eines vereinbarten MHDs in der Regel keine Ansprüche wegen des Ablaufs des MHD oder der fehlenden Verwendbarkeit geltend gemacht werden können. Ebenso verweist die RUDLOFF GmbH auf die sachgemäße Lagerung der Ware durch den Käufer. Die Ware ist sachgemäß trocken und bei 18°C zu lagern. Ansprüche bei Mängeln an unsachgemäß gelagerter Ware können nicht geltend gemacht werden.
c) Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verkürzungen der Verjährungsfrist gelten nicht für von dem Verkäufer zurechenbar schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei Arglist des Verkäufers sowie bei Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
d) Sofern der Vertragspartner als Verbraucher handelt, wird er gebeten, erhaltene Ware mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche des Vertragspartners nicht berührt werden, wenn der Vertragspartner dieser Bitte nicht nachkommt. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.


11. Haftung
Die Haftung des Verkäufers aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, sowie deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz bestimmt sich wie folgt:
a) Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind uneingeschränkt. Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Verkäufer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Verkäufer haftet wie oben geregelt auch aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist. Dies gilt auch für zwingende Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) Die Haftung ist - außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt.
c) Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.
d) Vorstehende Haftungsregelungen geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.


12. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


13. Datenschutz
a) Die RUDLOFF GmbH weist darauf hin, dass anlässlich des Online-Bestellvorgangs gewonnenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Soweit dies für die Abwicklung der Bestellung notwendig und erforderlich ist, werden Daten auch an Dritte übermittelt (z.B. an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Die gesammelten Daten werden nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergeleitet.
b) Mit der Absendung der Bestellung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. Adresse) entsprechend der hier genannten Datenschutzhinweisen erklärt sich der Vertragspartner einverstanden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.


14. Schlussbestimmungen
a) Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen der RUDLOFF GmbH und den Vertragspartnern geschlossenen Vertrag, werden nach ihrer Wahl durch das ordentliche Gericht am Sitz der GmbH entschieden. Hat der Käufer seinen Sitz innerhalb Deutschlands, so besteht das Wahlrecht zugunsten des ordentlichen Gerichts am Sitz der GmbH nur, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt. Begehrt die RUDLOFF GmbH eine Entscheidung durch das Schiedsgericht, so ist für die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und das Verfahren dessen Schiedsgerichtsordnung maßgebend. Für den Fall, dass der Vertragspartner beabsichtigt, Klage gegen die RUDLOFF GmbH zu erheben, verpflichten diese sich, auf Aufforderung, das Wahlrecht zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Schiedsgericht vorprozessual binnen einer gesetzten, angemessenen Frist, die mindestens drei Geschäftstage betragen muss, auszuüben. Erklären sie sich innerhalb der durch ebendiese gesetzte Frist nicht, geht das Wahlrecht auf den Vertragspartner über. Dieser hat seine Wahl unverzüglich zu treffen und schriftlich mitzuteilen.
b) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der RUDLOFF GmbH Erfüllungsort.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen.
d) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RUDLOFF GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Stand: Februar 2023
RUDLOFF GmbH | Sereetzer Feld 8 | 23611 Sereetz


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Warengeschäft der RUDLOFF GmbH – Tierfutter 

1. Geltungsbereich
1.1. Für alle Rechtsgeschäfte - Angebote, Lieferungen und Verträge - der RUDLOFF GmbH (oder GmbH) mit Unternehmern (§14 BGB) und Verbrauchern (§13 BGB) (Vertragspartner) im Rahmen des Warengeschäfts (Tierfutter), auch für zukünftige, sind – falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind – ausschließlich die nachstehenden Bedingungen (AGB) maßgebend. Für alle Geschäfte über den Online-Shop (http://www.rudloff-shop.de) liegt eine andere Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde, die oben eingesehen werden kann. Für alle Geschäfte, die Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz zum Gegenstand haben, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen für Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgesetz mit Ausnahme von Pflanzkartoffeln und Zuckerrübensaatgut (AVLB Saatgut).
1.2. Die Bedingungen werden vom Vertragspartner spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung/Kauf der Ware anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner bis zum ersten Vertragsabschluss keine Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis zu nehmen. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die RUDLOFF GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn sie auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die RUDLOFF GmbH bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die RUDLOFF GmbH absenden. 


2. Vertragsschluss
2.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Der Kaufvertrag kommt durch Auftragsannahme im Anschluss an die Bestellung oder den Auftrag zustande.
2.2. Bestellungen sind durch die RUDLOFF GmbH innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Wenn mündlich, fernmündlich oder schriftlich abgeschlossene Kaufverträge schriftlich bestätigt werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als maßgebend.
2.3. Von den Bedingungen abweichende Regelungen der Vertragspartner sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zustimmt.
2.4. An Kalkulationen und Mitteilungen über die Zusammensetzung der von der RUDLOFF GmbH gelieferten Artikel und sonstigen Unterlagen werden die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.5. Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (z.B. Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 


3. Preise und Zahlung
3.1. Preisfestsetzung: Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist die RUDLOFF GmbH berechtigt den Preis nach billigem Ermessen festzusetzen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die angegebenen Preise in Euro und zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe ab Werk.
3.2. Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gesondert zu zahlen. Paletten werden handelsüblich berechnet und nur in mangelfreiem Zustand zurückgenommen.
3.3. Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Abzug unverzüglich nach Waren- und Rechnungserhalt fällig. Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB1.
3.4. Sofern der Käufer der RUDLOFF GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, beträgt die Frist zum Zugang der erforderlichen Vorabinformation (Pre-Notifikation) einen (1) Tag vor Fälligkeit des jeweils einzuziehenden Betrages.
3.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer, der Unternehmer ist, nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der RUDLOFF GmbH anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie die Forderung der RUDLOFF GmbH.
3.6. Rechnungen/Kontoauszüge gelten als anerkannt, sofern nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Rechnungsdatum der RUDLOFF GmbH gegenüber schriftlich widersprochen wird. Für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der RUDLOFF GmbH maßgebend. Auf Rechnungen/Kontoauszügen wird auf diese Regelung ausdrücklich hingewiesen.
3.7. Ist die Erfüllung von Forderungen aufgrund berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers – insbesondere aufgrund von Zahlungsrückständen oder im Falle von Pfändungen gegen der RUDLOFF GmbH bestehender Forderungen des Käufers durch Dritte – gefährdet, können, vorbehaltlich weiterer Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen und Forderungen sofort fällig gestellt werden. Außerdem kann die RUDLOFF GmbH Lieferungen von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistungen abhängig machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 


4. Leistungsstörungen
4.1. Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Vertragspartner bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem einer Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Beitrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die RUDLOFF GmbH kann im Falle der endgültigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. 4.2. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann die RUDLOFF GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. 


5. Lieferung und Liefertermin
5.1. Lieferungen erfolgen ab Werk. Von der RUDLOFF GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
5.2. Die Einhaltung von Liefer- und Fertigstellungsterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Lieferzeit beginnt nicht vor Beibringung der vom Käufer evtl. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten An- bzw. Vorauszahlung. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“). Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverfügten Teiles werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur einen Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverfügten Teiles.
5.3. Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem die Versandverfügung dem Verkäufer zugeht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Absatz 5.5 als vereinbart.
5.4. Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen des Absatz 5.2 mit Ausnahme des vierten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; alsdann gelten die Bestimmungen der Absatz 5.2 mit Ausnahme des ersten Satzes.
5.5. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel: - „Sofort“, binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Prompt“, binnen zehn Werktagen nach Zugang der Versandverfügung; - „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich; - „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich; - „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;
5.6. Die RUDLOFF GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, - wenn- die Teillieferung für den Vertragspartner im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Vertragspartner hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5.7. Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist von mindestens fünf Werktagen zur Leistung zu setzen. Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Absatz 5.6 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Gerät die RUDLOFF GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der RUDLOFF GmbH auf Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 8/9/10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. 5.8. Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Absatz 5.7 Satz 3 entsprechend.
5.9. Die RUDLOFF GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahme; zusätzlich bei Unternehmern: die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die RUDLOFF GmbH nicht zu vertreten hat.
5.10. Sofern solche Ereignisse der RUDLOFF GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die RUDLOFF GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird die RUDLOFF GmbH den Käufer unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nach zwei Monaten nicht zuzumuten ist, kann sie durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der RUDLOFF GmbH vom Vertrag zurücktreten ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
5.11. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von der RUDLOFF GmbH dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
5.12. Ist der Käufer Unternehmer, geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Vertragspartner über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die GmbH die Versandkosten übernommen hat. Die Sendung wird von der RUDLOFF GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenübernehme gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Ist der Vertragspartner Verbraucher, erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Vertragspartnern oder eine empfangsberechtigte Person. Abweichend hiervon erfolgt der Gefahrübergang auch bei Verbrauchern bereits, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Vertragspartner den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung selbst beauftragt und der Verkäufer dem Vertragspartner diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 5.13. Eine mit dem Unternehmer vereinbarte Anlieferung setzt eine mit schwerem Lastzug von ca. 40 to. befahrbare und von der Witterung unbeeinträchtigte Anfuhrstraße sowie eine geeignete Lieferstelle und einen Gabelstapler voraus. Sollten hieran Zweifel bestehen, hat der Käufer der RUDLOFF GmbH hierauf rechtzeitig hinzuweisen und eine alternative Anfahrtsmöglichkeit oder einen alternativen Abladeplatz zu benennen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Unternehmers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Kosten, die durch die Unbefahrbarkeit der Anfuhrstraße oder Lieferstelle entstehen, trägt der Unternehmer in seiner Eigenschaft als Käufer. Ist bei Anlieferung die Lieferstelle nicht besetzt, sodass der Empfang der Lieferung nicht quittiert werden kann, wird Zeitpunkt und Ort der Lieferung durch Unterzeichnung des Lieferscheins vom Fahrer dokumentiert. 


6. Beschaffenheit der Ware
6.1. Abweichungen von den bestellten Mengen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen (±5%) behalten sich die RUDLOFF GmbH vor. Maßgebend ist das von der GmbH festgestellte Gewicht.
6.2. Die Waren werden in handelsüblicher, gesunder und unverdorbener Qualität geliefert. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße und Mischungsverhältnisse) mit Ausnahme der gemäß Futtermittelgesetz vorgeschriebenen Werte, sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Abweichungen, wie sie trotz aller Sorgfalt bei der Herstellung der Ware und der Bestimmung der Werte unvermeidlich sind, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
6.3. Die RUDLOFF GmbH ist berechtigt, auch ohne Anzeige an den Käufer die Zusammensetzung der Waren zu ändern, soweit die Änderung für den Käufer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Dies setzt insbesondere voraus, dass die wertbestimmenden Faktoren der Waren unberührt bleiben.
6.4. Beratungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren gibt die RUDLOFF GmbH nach bestem Wissen aufgrund von Kenntnissen und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte im Zusammenhang mit jeder einzelnen Lieferung sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von unverzüglich durchzuführenden eigenen Kontrollen, Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Vertragspartner verantwortlich. 


7. Verpackung
7.1. Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten der Vertragspartner verpackt. Leihverpackungen sind vom Vertragspartner unverzüglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. 


8. Gewährleistung und Haftung bei Verkäufen an Verbraucher
8.1. Bei Mängeln der gekauften Ware stehen dem Käufer, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu. Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln verjähren vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 8. Absatz 8.3) in einem Jahr ab Gefahrübergang.
8.2. Grundlage der Mängelgewährleistung und -haftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten dabei insbesondere alle Produktbeschreibungen und dabei auch angegebene Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Sollten keine ausdrücklichen Vereinbarungen zu einem MHD getroffen worden sein, gilt ein für die Ware übliches MHD als vereinbart. D.h., dass nach Ablauf eines vereinbarten MHDs in der Regel keine Ansprüche wegen des Ablaufs des MHD oder der fehlenden Verwendbarkeit geltend gemacht werden können. Ebenso verweist die RUDLOFF GmbH auf die sachgemäße Lagerung der Ware durch den Käufer. Die Ware ist sachgemäß trocken und bei maximal 18°C zu lagern. Ansprüche bei Mängeln an unsachgemäß gelagerter Ware können nicht geltend gemacht werden.
8.3. Die Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 


9. Mängelrügen und Gewährleistung bei Verkäufen an Unternehmer
9.1. Grundlage der Mängelgewährleistung und -haftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten dabei insbesondere alle Produktbeschreibungen und dabei auch angegebene Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Sollten keine ausdrücklichen Vereinbarungen zu einem MHD getroffen worden sein, gilt ein für die Ware übliches MHD als vereinbart. D.h., dass nach Ablauf eines vereinbarten MHDs in der Regel keine Ansprüche wegen des Ablaufs des MHD oder der fehlenden Verwendbarkeit geltend gemacht werden können. Ebenso verweist die RUDLOFF GmbH auf die sachgemäße Lagerung der Ware durch den Käufer. Die Ware ist sachgemäß trocken und bei maximal 18°C zu lagern. Ansprüche bei Mängeln an unsachgemäß gelagerter Ware können nicht geltend gemacht werden.
9.2. Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Wird die Ware in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird, oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangelhindeuten. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der RUDLOFF GmbH gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. Transportschäden sind bei der Spedition zu vermerken.
9.3. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb drei Werktagen nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, schriftlich geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer.
9.4. Soweit ein Mangel der Kaufsache oder der erbrachten Leistungen vorliegt, ist die RUDLOFF GmbH der Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass Schaden und Aufwendungsersatzansprüche nur unter den Voraussetzungen der Ziff. 9 bestehen.
9.5. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.
9.6. Die RUDLOFF GmbH haften nicht dafür, dass die Lieferung für einen von dem Käufer in Aussicht genommenen Zweck geeignet ist, wenn dieser weder vertraglich vereinbart ist noch der vertraglich vorausgesetzten oder der üblichen Verwendung entspricht.
9.7. Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel in Bezug auf Futtermittel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster durch vereidigten Probenehmer (eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellte oder verpflichtete Person) aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Ware vorhanden ist. Der Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat. Die Probeentnahme durch den Vertragspartner hat, sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten zu erfolgen. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine der Prüfstellen zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Prüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Prüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Prüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Prüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste Prüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Prüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Prüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.
9.8. Soweit die RUDLOFF GmbH nicht Produzent des Liefergegenstands ist, sondern die Ware von einem Vorlieferanten beziehen, ist sie berechtigt, die eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber diesem Vorlieferanten an den Käufer abzutreten. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber dem Vorlieferanten schriftlich geltend zu machen und durchzusetzen. Bis dahin ist der Käufer im Umfange der abgetretenen Gewährleistungsansprüche gehindert, seine entsprechenden Ansprüche der RUDLOFF GmbH gegenüber geltend zu machen. Die nachrangige Haftung besteht erst dann, wenn der Käufer mit der außergerichtlichen Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten erfolglos blieb. Während der Dauer der Durchsetzung dieser Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vorlieferanten ist der Lauf der Verjährung der RUDLOFF GmbH gegenüber gehemmt. Die Beschränkung auf die subsidiäre Haftung gilt nicht für Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder aufgrund einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
9.9. Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens gilt abweichend hiervon die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
9.10. Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. 


10. Haftung bei Verkäufen an Unternehmer
10.1. Ansprüche auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der RUDLOFF GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise, wenn der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Schadenersatz statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.
10.2. Die RUDLOFF GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Vertragspartners oder Dritten oder des Eigentums des Vertragspartners vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der RUDLOFF GmbH.
10.3. Soweit die RUDLOFF GmbH dieser Nr. 10 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die RUDLOFF GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
10.4. Soweit die RUDLOFF GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
10.5. Eine Haftung für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der RUDLOFF GmbH, ihrer gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen wäre.
10.6. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der RUDLOFF GmbH für Sach- oder Personenschäden bis zur Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 
10.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige auf § 24 LFGB gestützte Haftung bleiben ebenfalls unberührt. 


11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Gegenüber Verbrauchern behält sich die RUDLOFF GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Verbraucher die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Verbraucher auf das Eigentum der RUDLOFF GmbH hinweisen und die RUDLOFF GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit die RUDLOFF GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die RUDLOFF GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, sofern die RUDLOFF GmbH vom Vertrag zurückgetreten ist.
11.2. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der RUDLOFF GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner, welcher Unternehmer ist. Die von der RUDLOFF GmbH an den Unternehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der RUDLOFF GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Der Unternehmer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die RUDLOFF GmbH. Er ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern sie nicht zum sofortigen Verbrauch bestimmt ist.
11.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
11.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner die RUDLOFF GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Verteidigung ihrer Rechte zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den der RUDLOFF GmbH entstandenen Ausfall.
11.5. Der Unternehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer an die RUDLOFF GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder mit Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die RUDLOFF GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann die RUDLOFF GmbH verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 11.6. Die Verarbeitung des Liefergegenstandes durch den Unternehmer wird stets für die RUDLOFF GmbH vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, der GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, so erwerben die RUDLOFF GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen damit verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Gegenstand.
11.7. Die RUDLOFF GmbH verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen zuzüglich Zinsen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der GmbH. Bezugsgröße ist der Marktpreis, soweit ein solcher nicht feststellbar ist, der Einkaufspreis. 


12. Schlussbestimmungen
12.1. Alle Streitigkeiten, aus und im Zusammenhang mit dem zwischen der RUDLOFF GmbH und den Vertragspartnern geschlossenen Vertrag, werden nach ihrer Wahl durch das Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder das ordentliche Gericht am Sitz der GmbH entschieden. Hat der Käufer seinen Sitz innerhalb Deutschlands, so besteht das Wahlrecht zugunsten des ordentlichen Gerichts am Sitz der GmbH nur, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder rechtliches Sondervermögen handelt. Begehrt die RUDLOFF GmbH eine Entscheidung durch das Schiedsgericht, so ist für die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und das Verfahren dessen Schiedsgerichtsordnung maßgebend. Für den Fall, dass der Vertragspartner beabsichtigt, Klage gegen die RUDLOFF GmbH zu erheben, verpflichten diese sich, auf Aufforderung, das Wahlrecht zwischen dem ordentlichen Gericht und dem Schiedsgericht vorprozessual binnen einer gesetzten, angemessenen Frist, die mindestens drei Geschäftstage betragen muss, auszuüben. Erklären sie sich innerhalb der durch ebendiese gesetzte Frist nicht, geht das Wahlrecht auf den Vertragspartner über. Dieser hat seine Wahl unverzüglich zu treffen und schriftlich mitzuteilen.
12.2. Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der RUDLOFF GmbH Erfüllungsort.
12.3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen.
12.4. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der RUDLOFF GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 


13. Datenschutz
13.1. Die RUDLOFF GmbH ist berechtigt, Daten des Kunden für die Zwecke der Durchführung der Geschäftsbeziehung zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
13.2. Tritt die zu RUDLOFF GmbH zur Abwicklung von Bestellungen in Vorleistung, können zur Wahrung berechtigten Interessen Bonitätsauskünfte bei Auskunftsstellen eingeholt werden, sofern die schutzwürdigen Interessen des Kunden nicht überwiegen. Der Vertragspartner kann jederzeit Auskunft über seine bei uns gespeicherten Daten verlangen. 


Stand: 01.07.2020

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 2 § 286 BGB: Verzug des Schuldners (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der 2. Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. (5) Für eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs